Parlamentarische Anfragen

Als Abgeordnete habe ich das Recht vom Senat Auskunft zu verlangen. Inhalt der Fragen können Belange in meinem Wahlkreis sein oder Themen, mit denen ich mich fachpolitisch beschäftige.
Die Frage muss schriftlich eingereicht werden und von der jeweiligen Senatsverwaltung innerhalb von drei Wochen beantwortet werden.

Im Folgenden sind meine schriftlichen Anfragen chronologisch aufgelistet: