Handreichung Energie

Die „Handreichung Energie“ richtet sich an kleine und mittlere Betriebe. Sie liefert Antworten auf folgende Fragen:

  • Wo werden Sie beraten (vor Ort, telefonisch und online)?
  • Was können Sie tun, um entlastet zu werden (Land Berlin und Bund)?
  • Welche weiteren Maßnahmen zur Entlastung haben die Regierungen des Bundes und Landes verabschiedet?

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UPDATE: Inzwischen sind noch weitere Initiativen, Beratungsmöglichkeiten und Entlastungsmaßnahmen hinzugekommen, die hier aufgelistet sind (Stand 17.11.2022):

(Lokale) Anlaufstellen für Energiespar-, Energieschulden- und Energierechtsberatung

Auf der Website der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz ist eine ausführliche Liste an (lokalen) Anlaufstellen zu finden, die Beratung auf Deutsch, Türkisch, Arabisch, Kurdisch, Russisch oder Ukrainisch anbieten.

FAQ der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz

Erhöhte Preise, geänderte Abschlagszahlungen und zu hohe Rechnungen: Zu den wichtigsten Fragen gibt diese Seite eine erste, rechtliche Einschätzung.

Kreditprogramm des Senats: Liquiditätshilfen Energie

Darlehen zur Stabilisierung von KMU, Freiberufler*innen und Selbstständigen mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist und deren Energiekosten sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben. Maximale Darlehenshöhe beträgt 1 Mio. Euro.

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Inflationsausgleichsprämie: Sonderzahlungen bis 3000 Euro steuerfrei

Der Bund befreit zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zur Höhe von 3000 Euro von Steuern und Sozialversicherungsabgaben.

Angepasstes Insolvenzrecht

Die Bundesregierung möchte vermeiden, dass Unternehmen, die „gesund“ sind, in die Insolvenz gedrängt werden. Deshalb wird es bis Dezember 2023 folgende abgeänderte Regeln im Insolvenzrecht geben:

  • Kürzung des Prognosezeitraums für die Überschuldungsprüfung: Die Zeitspanne wird von zwölf auf vier Monate herabgesetzt.
  • Frist für die Insolvenzantragstellung für überschuldete Unternehmen wird vorübergehend von sechs auf acht Wochen hochgesetzt.

Angekündigt auf Bundesebene: Strom-, Wärme- und & Gaspreisbremse, sowie Soforthilfe im Dezember

Die angeführten Maßnahmen, die die Bundesregierung am 2. November 2022 beschlossen hat bzw. auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, gehen nun zur Abstimmung in den Bundestag.

Gaspreisbremse: Für private Verbraucher*innen, KMU (unter 1,5 Mio. KWh Gasverbrauch im Jahr) und Vereine soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro KWh gedeckelt werden – angestrebt wird die rückwirkende Geltung zum 1. Februar. Dies gilt aber nur für den Basisbedarf. Der Basisbedarf entspricht 80% des Vorjahresverbrauchs.

Wärmepreisbremse: Wie beim Gaspreis soll es hier für den Basisbedarf von März 2023 bis April 2024 einen garantierten Bruttopreis geben. Bei der Fernwärme würde dieser 9,5 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Strompreisbremse: Ab Januar 2023 soll der Strompreis auf 40 Cent pro KWh gedeckelt werden. Auch diese Preisbremse gilt nur für den Basisbedarf.

Erlass des des Dezemberabschlags: Für Gaskunden übernimmt der Staat die Abschlagszahlung im Dezember. Bei Fernwärmekunden ist eine Übernahme des Septemberabschlags plus 20% Zuschlag geplant. 

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Angekündigt auf Landesebene: Weitere Entlastungsmaßnahmen folgen dem Nachtragshaushalt

Weitere Entlastungsmaßnahmen sind in Aussicht. Das Abgeordnetenhaus hat am 15. November 2022 den Nachtragshaushalt beschlossen. Für den Bereich Wirtschaftshilfen werden 343 Mio. Euro bereitgestellt. Davon gehen beispielsweise 200 Mio. Euro Hilfen an private Unternehmen und 75 Mio. Euro Hilfen an KMU und Privathaushalte mit Öl-, Pellet-, oder Kohleheizungen.