Fachkräftewerbung: Flexible Entgeltinstrumente besser nutzen

In meiner Schriftlichen Anfrage hatte ich den Senat nach Maßnahmen gefragt, die in der Berliner Verwaltung genutzt werden, um Stellen zu besetzen. Konkret geht es um § 16 (2) Satz 4 und § 16 (5) des TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).

In seiner Antwort teilt der Senat mit, dass die Dienststellen die flexiblen Entgeltinstrumente – Berücksichtigung von förderlichen Zeiten und/oder der Vorweggewährung von Stufen – vor allem in den Mangelberufen regelmäßig anwenden. Der Senat beabsichtigt, die bestehenden Anwendungshinweise für die Dienstellen zu überarbeiten, um den Umgang mit den Regelungen zu erleichtern.

Desweiteren weist der Senat darauf hin, dass es zwar nicht möglich sei, bereits in der Stellenausschreibung ein höheres Entgeld als tarifvertraglich regulär vorgesehen anzugeben. Es spreche aber nichts dagegen, wenn in Stellenausschreibungen darauf verwiesen wird, dass „die Höhe des Entgeltes auch von der Bewerberlage abhängen kann“.

Das Land Berlin nutzt Spielräume im Tarifvertrag. Die notwendige Einzelfallprüfung macht dies jedoch umständlich und zeitaufwändig. Es ist an der Zeit, dass die Tarifgemeinschaft darauf reagiert, dass in Zeiten des Fachkräftemangels eine weniger rigide Rechtsgrundlage zur Einstellung rarer Fachkräfte notwendig ist. Ich begrüße, dass der Senat die Anwendungshinweise umfassend überarbeitet, um es den Personalstellen zu erleichtern, tariflich vorgesehene Instrumente zu nutzen. Es ist hilfreich, das Land Berlin beim Thema Personalmanagement mit einer Stimme sprechen zu lassen und einheitliche Standards anzuwenden.

>> Schriftliche Anfrage: Arbeitgeberattraktivität und Fachkräftewerbung: Wie umfassend wendet das Land Berlin die Instrumente zur Entgelteinstufung im TV-L an?

>> Artikel zum Thema auf tagesspiegel.de: Im Kampf gegen den Personalmangel: Berliner Verwaltung soll häufiger vom Tarif abweichen können