Mein Redebeitrag zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetz 10. Juni 20228. Juli 2024 Viele Beamt*innen, die ihren Dienst vorzeitig beenden mussten, möchten im Ruhestand aktiv bleiben und ihr Wissen und Erfahrungen weiter zur Verfügung stellen. Bekommen sie dafür Geld, wird ihnen ab einer bestimmten Einkommensgrenze die Pension gekürzt. Dabei hätten wir ohne Pensionär:innen weder die Versorgung zehntausender Geflüchteter im Jahr 2015 noch die Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Griff bekommen. Auch in den letzten drei Monaten sind sie wieder spontan eingesprungen – diesmal, um den Geflüchteten aus der Ukraine die Ankunft in Berlin zu erleichtern. Die Bereitschaft ad hoc zu unterstützen ist hoch – selbst wenn das im Zweifel weniger Ruhegehalt bedeutet. Das verdient Anerkennung! Wer für das Land Berlin einspringt, soll auch im Ruhestand dafür entlohnt werden! Mit unserem Antrag erhöhen wir deswegen die Zuverdienstgrenze im vorgezogenen Ruhestand auf 525 Euro und passen sie damit an den aktuellen Höchstbetrag für Minijobs an. Außerdem setzen wir die Anrechnung des Verwendungseinkommens zeitweise aus – für all diejenigen, die aus dem Ruhestand zurückkommen und sich bei der Versorgung von ukrainischen Geflüchteten engagieren. Pressemitteilung der Koalition. Die Rede in schriftlicher Form.