Vertane Chance: Novellierung des Personalvertretungsgesetzes

Wie inzwischen allen bekannt sein dürfte, stehen wir im Land Berlin in den kommenden Jahren vor einer immensen Herausforderung: der Personalnot. Wir brauchen tausende gut ausgebildete Menschen, die bereit sind, täglich die Ärmel hochzukrempeln für das Wohl der Stadt.

Einen großen Beitrag zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes leisten die Personalvertretungen. Ihr Einsatz ist unverzichtbar und verdient unsere höchste Anerkennung!

Die Arbeit der Personalvertretungen regelt das Personalvertretungsgesetz, das dringend modernisiert werden muss. Nun hat Schwarz-Rot einen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch leider ist es nur eine weitere vertane Chance der Koalition. Ja, wir begrüßen, dass zumindest die wahlrelevanten Vorschriften jetzt überarbeitet werden. Wir begrüßen auch, dass Landesregelungen für die Schutzvorschriften gefasst werden, die aufgrund einer Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes Ende des Jahres entfallen und bisher in Berlin nicht geregelt waren. Aber das ist nicht mehr als das Minimum!

Wann sprechen wir denn zum Beispiel über eine Hauptfrauenvertretung? Wann sprechen wir über Maßnahmen zum Wissenstransfer oder über eine Vertretungsperson für Menschen mit Migrationsgeschichte? Wir werden es bei diesem Änderungsvorschlag im Ausschuss wahrscheinlich nicht mehr schaffen, das alles zu besprechen, denn das müsste – er ist auch auf den letzten Drücker hier eingebracht worden – bis zum Juli beschlossen sein. Schade, vertane Chance, nächstes Mal besser!

Hier geht es zum Antragstext.
Rede in schriftlicher Form.

Aufzeichnung: rbb