Woher der Wind weht: Windenergie umweltverträglich gewinnen

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Windenergie ist ein zentraler Teil zukunftsfähiger Energeversorgung. Wichtig ist dabei, deren Ausbau umweltverträglich zu gestalten.

Bis Ende 2027 muss Berlin 0,25 Prozent und bis Ende 2023 0,5 Prozent seiner Fläche als Windenergiegebiet ausweisen. Das fordert das Windenergieflächenbedarfsgesetz, das 2022 vom Bund verabschiedet wurde. Der Senat beauftragte eine Potenzialstudie über die Eignung von Flächen als Windenergiegebiete und die jeweils zu erwartenden Nutzungskonflikte. Die Ergebnisse liegen nun vor und wurden am 25. Januar 2024 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz diskutiert.

In einer Schriftlichen Anfrage hatte ich den Senat gefragt, inwieweit bei der Ausweisung von Windkraftgebieten das Landeswaldgesetz berücksichtigt wird. Dort ist das Mehren und der Erhalt von Wald ein wichtiges Gebot.

Die Antwort des Senats wirft Zweifel auf. Die untersuchende Stelle scheint noch nie davon gehört zu haben, dass das Land Berlin mit großem Aufwand ein Mischwaldprogramm betreibt, um den Wald als grüne Lunge unserer Stadt zu erhalten und dabei jährlich Millionen investiert. Im schlimmsten Fall wird also eine Waldfläche, mitten im Umbau zum Mischwald, zur Windkraftstelle herangezogen, und aller Umbau war vergebens. Es reicht, dass sie „gut erschlossen“ ist.

Beim Ausbau der Windenergie sollen vorrangig bereits versiegelte Flächen in Betracht gezogen werden. Dafür wäre es notwendig, die gleichzeitige Flächennutzung für Gewerbe und Windkraft zu ermöglichen. Der Fokus soll zudem auf diejenigen Standorte gelegt werden, auf denen möglichst mehrere Windkraftanlagen errichtet werden können. Der Senat soll an diesen Standorten zügig die weitergehende Flächennutzung im Rahmen der Flächennutzungsplanung des Landes Berlin einleiten. Leider weckt das bisherige Vorgehen des Senats den Eindruck, Schwarz-Rot würde stattdessen lieber den Wald verramschen.

>> Schriftliche Anfrage „Woher der Wind weht: Windenergie umweltverträglich gewinnen?“